Wege zur Aufnahme in unsere Klinik
Anschlussrehabilitation
Nach telefonischer Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung wird bei dem zuständigen Kostenträger der Antrag zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation gestellt. Diese Formalitäten werden in den meisten Fällen durch Ihr Akutkrankenhaus erledigt. Bei privaten Krankenversicherungsunternehmen lassen Sie sich bitte direkt eine Kostenübernahme genehmigen.
Allgemeine Rehabilitationsleistungen
Zunächst ist ein Antrag auf Rehabilitationsleistung beim zuständigen Kostenträger mit Beifügung des Befundberichtes zu stellen. Dies erfolgt in der Regel über Ihren Hausarzt. Der zuständige Kostenträger kann sowohl Ihre Krankenkasse als auch ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Wenn Sie die schriftliche Zusage durch Ihren Kostenträger erhalten haben, erfolgt die Abstimmung bezüglich des Beginns Ihrer Rehabilitationsleistung. Auch ist die Aufnahme zu einer ambulanten Rehabilitation in der Klinik Münsterland möglich.
Stationäre konservative orthopädische Therapie
Nach Genehmigung durch Ihre Privatkasse ist auch eine stationäre konservative Akutbehandlung, z. B. bei chronischen Wirbelsäulenschmerzen, einem akuten Bandscheibenvorfall oder degenerativen und rheumatischen Skeletterkrankungen, möglich. Auch diese Maßnahme kann ambulant durchgeführt werden.
Klinik Münsterland
